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Mehr über den KMUrechner

Der KMUrechner unterstützt Sie bei der Berechnung eines individuellen Unternehmenswertes. Er ist frei zugänglich und vollständig kostenfrei. Es werden keine persönlichen Daten abgefragt, alle Eingaben sind anonym. Schon mit wenigen Angaben bekommen Sie schnell ein Ergebnis. Je detaillierter Sie vorgehen, desto genauer wird der Wert berechnet. Sie erfahren auch, welche Faktoren zu einer Erhöhung oder Verringerung des Unternehmenswertes führen. Der KMUrechner verdeutlicht auch den Unterschied zwischen Wert und Preis und berechnet die Finanzierbarkeit eines Kaufpreises.

Nachfolgend finden Sie zu allen wesentlichen Fachbegriffen weitere Informationen in knapper Form. Wenn Sie auf ein Hilfesymbol klicken, finden Sie den erläuterten Begriff ganz oben auf Ihrem Bildschirm. In weiteren Versionen dieses KMUrechners soll das Angebot durch Links und interaktive Elemente ergänzt werden.

Risikozinssatz/Kapitalisierungszinssatz

Der Kapitalisierungszinssatz (auch Kalkulationszinssatz, Risikozinssatz oder Risikogerechter Zins genannt) stellt die Mindestverzinsung dar, die das Unternehmen für die Gesellschafter erwirtschaften soll. Er orientiert sich an dem individuellen Risiko des Unternehmens.

Häufig wird der Kapitalisierungszinssatz nach dem sog. CAPM (Capital-Asset-Pricing-Model) bestimmt. Es beschreibt den Kapitalisierungszinssatz als Summe aus einem langfristigen, risikolosen Basiszins (wird von der Bundesbank regelmäßig veröffentlicht) und einen mit einem individuellen Beta-Faktor korrigierten Marktzins für ein Aktiendepot (individueller Risikozins). Dieser Beta-Faktor soll das sog. systematische Risiko abdecken, dass sich ein bestimmtes Investment volatiler oder weniger volatil als der Markt entwickelt.

Typische unternehmensinterne Risikozuschläge (z. B. durch die höhere Abhängigkeit vom Management im Vergleich zu börsennotierten Unternehmen) oder unternehmensexterne Risikozuschläge (z. B. durch die geringere Marktmacht mittelständischer Unternehmen in der Branche sowie die Branchenentwicklung) bezeichnet man als unsystematisches Risiko. Sie werden im Betafaktor nicht abgebildet. Daher ermittelt der KMUrechner den Risikozinssatz nach der sog. Additionsmethode. Anhand von fünf Komponenten wird das Unternehmensrisiko beschrieben und daraus ein Risikozinssatz errechnet.

Ertragswert

Es gibt kein einheitliches Verfahren, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Je nach Branche, Größe oder Unternehmensform bieten sich andere Methoden an. Beim einen gibt der Gewinn den Ausschlag, beim anderen die teuren Maschinen. Dabei gilt: Der ermittelte Wert ist immer nur eine Orientierungsgröße. Den tatsächlichen Kaufpreis regeln dann Angebot und Nachfrage.

Zunehmend in der Praxis durchgesetzt, haben sich die Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Erträge nach dem Ertragswertverfahren sowie die Berechnung der realisierbaren Cash-Flows nach der Discounted Cash-Flow Methode (DCF). Der Wert des Unternehmens wird bei diesen Verfahren daran bemessen, was ein Käufer in Zukunft mit dem Unternehmen verdienen kann. Die Erträge bzw. Zahlungsströme der letzten und die geschätzten Erträge/Zahlungsströme der kommenden Jahre werden mit einem Kapitalisierungszinssatz abgezinst, der sich aus dem Zins einer risikolosen Anlage und einer Prämie für das unternehmerische Risiko zusammensetzt.

Eine plausible Wertermittlung kann nicht durch die Verwendung allgemeiner Durchschnittsmultiplikatoren erfolgen. Eine transparente und plausible Wertermittlung wird deshalb nur durch die vorherige Analyse des Unternehmens möglich. Der gesamte Betrieb muss hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken eingehend beleuchtet werden. Diese detaillierte Analyse umfasst sowohl die Produkte, den Markt, die Kunden- und Lieferanten-struktur, die Organisation, das Management und die Beurteilung bisher getroffener Notfall- und Nachfolgeregelungen als auch die Analyse der Unternehmenszahlen.

Preisrelevante Komponenten

Werte und Preise sind nicht dasselbe! Emotionen, Standort und private Gründe spielen eine Rolle bei der Bereitschaft, mehr oder weniger zu bezahlen, als das Unternehmen aus neutraler Sicht wert ist. Anhand von individuellen Faktoren wird Ihre persönliche Preisspanne ermittelt.
Daher errechnet der KMUrechner einen individuellen Preisindikator, der den Abstand zwischen Ihren Kaufpreisvorstellungen und dem Unternehmenswert auf der Basis von persönlichen preisrelevanten Faktoren abschätzt. Dieses Wissen ist z.B. für Kaufpreisverhandlungen nützlich. Dieser Teil des KMUrechners wird derzeit wissenschaftlich validiert und ist in einer ersten Version für Verkaufende im KMUrechner umgesetzt.

Kapitaldienstfähigkeit

Können Sie den Kaufpreis finanzieren? Die Ertragswertmethode unterstellt, dass ein Investor das Unternehmen aus eigenen Mitteln bezahlen kann. In der Regel wird aber ein Teil des Kaufpreises fremdfinanziert. Ob die Zinsen und die Tilgung eines Kredits aus dem Unternehmen bezahlt werden können, berechnet die Kapitaldienstfähigkeit.

Ergebnis

Im Ergebnis werden alle vorangegangenen Ergebnisse des KMUrechners noch einmal übersichtlich dargestellt. Sie sehen, was Ihnen Ihr Unternehmen wert ist, in welcher Preisspanne ein möglicher Verkaufspreis liegen kann und ob die Finanzierung eines Kaufpreises aus den zukünftigen Erträgen möglich ist.

Jahresabschluss

Kaufleute, (§1 HGB (LINK https://handelsgesetzbuch.net/paragraph-1), Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung liefert der Jahresabschluss viele Informationen, die Ihnen, aber auch Investoren, potenziellen Käufern und Banken den Stand zum Bilanzstichtag offenbaren. Diese Informationen helfen auch bei der Planung der zukünftigen Jahre.

Der Jahresabschluss besteht immer aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Diese beiden Komponenten geben schon auf den ersten Blick Auskunft über die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Der Jahresbericht ist je nach Größe und Rechtsform ggf. um einen Anhang und einen Lagebericht zu erweitern.

Für Freiberufler oder Kleingewerbetreibende gibt es ebenfalls eine Aufzeichnungspflicht in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Diese muss erst in eine G&V übergeleitet werden, damit Sie den KMUrechner nutzen können.

Der Jahresabschluss ist je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens spätestens nach 9 bis 12 Monaten (§ 243 HGB) aufzustellen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Alle Unternehmer haben die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. Sie müssen über jeden Geschäftsvorfall Buchungsbelege ausstellen und diese verbuchen. Dadurch werden die Geschäftsvorfälle vom Rechnungswesen erfasst. Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) baut auf den Unternehmensdaten der Finanzbuchhaltung auf. Sie ist ein aktuelles Berichtswesen, das über die Ertragslage eines Unternehmens und betriebswirtschaftliche Kennzahlen für das laufende Jahr Auskunft gibt.

Ertragsplanung

Wenn sich Märkte immer schneller ändern, reicht der Blick in die Vergangenheit oder auf den Kontostand nicht aus um ein Unternehmen zu steuern. Zu leicht kann man danebenliegen und falsche Schwerpunkte setzen. Aber über die Trends aus den letzten Jahren unter Berücksichtigung z.B. der Veränderungen im Kaufverhalten der Kunden oder technologischen Neuerungen kann man eine wirklichkeitsnahe Planung erstellen. Bei der sog. integrierten Planung werden alle Vorgänge und Geschäftsvorfälle der Unternehmensplanung in einem geschlossenen System abgebildet. Es beinhaltet die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie die Cashflow-Rechnung und bildet die Ertrags-, Finanz- und Bilanzplanung ab.

Der KMUrechner benötigt die Ertragsplanung. Sie ist aufgebaut wie die Gewinn- und Verlustrechnung und stellt Ihre geplanten Erträge (wie z.B. Umsatzerlöse) den Aufwendungen (wie z.B. Personalaufwand) gegenüber. Für Ihre Ertragsplanung müssen Sie also z.B. einschätzen:

  • Wie können sich die Umsätze der nächsten Jahre entwickeln? Wissen Sie schon heute von sicheren oder sehr wahrscheinlichen Aufträgen
  • Wird das Material teurer?
  • Brauchen Sie für die Produktion mehr oder weniger Mitarbeiter?
  • Sind Investitionen geplant?

Planen Sie realistisch und gehen Sie nicht vom Optimalfall aus!

Familienunternehmen

Es gibt keine einheitliche Definition zu Familienunternehmen. Generell spricht man von einem Familienunternehmen, wenn lediglich eine Person oder eine überschaubare Gruppe verwandter Personen Kapitalanteile hält und diese das Unternehmen auch langfristig in der Familie halten wollen. Häufig führen diese Personen auch das Unternehmen als Geschäftsführer.

Verlust

Der KMUrechner basiert auf dem Ertragswertverfahren, bei dem der Wert des Unternehmens anhand von zukünftigen Gewinnen berechnet wird. Erwirtschaftet das Unternehmen in Zukunft keine Gewinne oder sogar Verluste, kommt diese Methode nicht zu sinnvollen Ergebnissen. Dennoch kann ein solches Unternehmen einen Wert haben, z.B. weil es wertvolle Vermögensgegenstände wie eine Immobilie oder Patente besitzt. Andere Bewertungsverfahren, wie zum Beispiel das Substanzwertverfahren, berücksichtigen dies.

 

Gewinn

Gewinne bilden die Basis der Bewertung. Sie zeigen, wie profitabel das Unternehmen ist! Anhand der vergangenen und geplanten Gewinne errechnet der KMUrechner einen nachhaltigen Gewinn für alle zukünftigen Jahre. Dieser muss gegebenenfalls um individuelle Korrekturen bereinigt werden.

Der Gewinn ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen im Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres. Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, erwirtschaftet das Unternehmen in dem Jahr einen Gewinn, sind die Aufwendungen größer als die Erträge erzielt das Unternehmen in dem Jahr einen Verlust. Welche Erträge und Aufwendungen in die Rechnung einfließen, ist in HGB §275 geregelt.

Im Rechnungswesen gibt es unterschiedliche Gewinnbegriffe. Der KMUrechner benötigt das sog. Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dieses enthält, wie der Name schon sagt, alle Aufwendungen und Erträge, die für das Unternehmen typisch sind. Es handelt sich also um alles, was mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun hat. Dieser Gewinnbegriff wird nicht durch außerordentliche Positionen verfälscht, sondern beinhaltet nur, was normaler Weise im Unternehmen passiert. In der untenstehenden Tabelle können Sie nachvollziehen, wo Sie dieses Ergebnis in Ihrem Jahresabschluss finden bzw. wie es sich zusammensetzt, denn es muss seit 2016 nicht mehr explizit im Jahresabschluss ausgewiesen werden.

Gesamtkostenverfahren:

  1. Umsatzerlöse
  2. Sonstige betriebl. Erlöse
  3. Materialaufwand
  4. Personalaufwand
  5. Abschreibungen
  6. Sonstige betriebl. Aufwendungen
  7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  10. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
  11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  12. Sonstige Steuern
  13. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

detaillierte Berechnung des Gewinns

Wenn Sie sich für die Berechnung durch detaillierte Eingabe entschieden haben, können Sie alle Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise sogar mit Unterpositionen einzeln eingeben. Außerdem werden Ihnen Zwischenergebnisse zur Verfügung gestellt, die Ihnen bei einer betriebswirtschaftlichen Analyse helfen. Das ist insbesondere für die Planung hilfreich. Nachfolgend werden Ihnen die einzelnen Positionen detailliert erläutert.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse fassen alle Erlöse innerhalb einer Periode zusammen, die das Unternehmen durch seine typische Geschäftstätigkeit erwirtschaftet hat. In der Regel sind die Umsatzerlöse also all das, was durch Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt wurde. Andere Erlöse finden insbesondere in der Position “sonstige Erträge” Berücksichtigung.

Bestandsveränderung

Bestandsveränderungen betreffen die Lagerzu- oder -abnahme der angearbeiteten Erzeugnisse des Unternehmens: Ist der Bestand an fertigen oder teilfertigen Erzeugnissen im Lager zum Ende des Jahres im Vergleich zum Anfangsbestand erhöht heißt es, dass auf Lager produziert wurde und der Schlussbestand am Ende des Jahres höher ist, als der Anfangsbestand. Bestandsverringerung heißt, dass der Schlussbestand niedriger ist als zu Anfang des Jahres. Unter dem Detailbutton können Sie den Zuwachs und den Verbrauch der im Jahr entstanden ist eintragen und die Bestandsveränderung berechnen.
In den Planzahlen sind keine Bestandsveränderungen zu berücksichtigen. Ausnahme: Sie haben mehrjährige Projekte und können heute schon dezidiert planen, wie sich Umsatz und Halbfertige Arbeiten in den kommenden Jahren entwickeln werden.

Eigenleistung und Eigenverbrauch

Eigenleistungen (oder Eigenverbrauch) sind vom Unternehmen selbst erstellte (oder genutzte) Leistungen für Anlagen (oder private Zwecke). Solche eigenen Anlagen können Maschinen, Gebäude oder Fahrzeuge sein, die durch betriebsinternes Know-How selbst erstellt werden, was ggf. günstiger ist, da man eigene Arbeitnehmer und Materialien nutzt. Unter Eigenverbrauch wird die Nutzung betrieblicher Gegenstände oder Leistungen für private Zwecke verstanden. Typisch ist z.B. die Entnahme von betrieblichen Produkten für den privaten Verbrauch.

Gesamtleistung

Die Gesamtleistung ist das erste Zwischenergebnis (bestehend aus den Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und der Eigenleistung bzw. -verbrauch.) Besonders im produzierenden Gewerbe gibt diese Position Auskunft über die Leistung des Unternehmens, da eben nicht nur verkaufte, sondern auch produzierte Waren einfließen.

Materialeinsatz

Im Materialeinsatz wird die Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, der Wareneinsatz in Handelsunternehmen und Fremdleistungen wie z.B. freie Mitarbeiter gebucht. Der Materialaufwand (in Handelsunternehmen auch Wareneinsatz) stellt oft den größten Aufwandsposten in der G&V dar. Entsprechend hoch ist der Einfluss auf den Gewinn. Auch sich ändernde Bewertungsansätze können großen Einfluss auf diese Position und damit auf das Betriebsergebnis haben.

Deckungsbeitrag 1

Der Deckungsbeitrag 1 ist der Betrag, der zur Deckung aller weiteren Aufwendungen (Personalaufwand und Sachaufwand) zur Verfügung steht. Der Begriff Deckungsbeitrag 1 (mitunter auch als Rohertrag, Bruttogewinn oder Marge bezeichnet) ist die Differenz aus der Gesamtleistung und den  Materialaufwendungen des Unternehmens.

Personalaufwand

Der Personalaufwand umfasst alle Ausgaben für Löhne, Gehälter und Personalnebenkosten. Er fasst die Ausgaben des Produktionsfaktors “Arbeit” zusammen. In vielen Unternehmen ist der Personalaufwand eine zweite große Aufwandsposition. Zu den Personalnebenkosten gehören die Sozialversicherungsbeiträge und andere Nebenkosten. Auch das Geschäftsführergehalt in einer Kapitalgesellschaft wird hier verbucht.

Deckungsbeitrag 2

Der Deckungsbeitrag 2 ist ein weiteres Zwischenergebnis, das den Betrag zeigt, der zur Deckung der fixen (nicht produktionsbezogenen) Aufwendungen zur Verfügung steht. Bei unterschiedlichen Produktbereichen kann eine sog. spartenbezogene Deckungsbeitragsrechnung zeigen, welcher Bereich profitabel ist.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht Personal- oder Materialaufwendungen sind. Sie umfassen eine Vielzahl von verschiedenen Aufwendungsarten, die in den Details einzeln aufgeführt werden. Wichtig ist jedoch nicht wo, sondern dass alle Aufwendungen dabei erfasst werden.

Der KMUrechner erfasst auch Rückstellungen in dieser Position. Rückstellungen müssen gebildet werden, wenn größere zukünftige Ausgaben, z.B. für Instandhaltungen, Gerichtsprozesse oder Pensionen zu erwarten sind.

Abschreibungen und Wertberichtigungen

Abschreibungen werden im Rechnungswesen verwendet, um Wertminderungen durch Abnutzungen von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens im Aufwand abzubilden. Faktisch verteilen Abschreibungen auch die Investitionsausgaben auf die Nutzungszeit. Für Abschreibungen kann es verschiedene Gründe geben. Neben Wertverlusten allgemeiner Art (wirtschaftlich, rechtlich oder witterungsbedingt) gibt es außerdem spezielle Wertverluste wie den verbrauchsbasierten und zeitlich begründeten Wertverlust. Während das Handelsrecht jegliche Wertminderung als Abschreibung bezeichnet, unterscheidet das Steuerrecht verschiedene Varianten.

Wertberichtigungen sind das Gegenstück zu Abschreibungen. Wertberichtigungen können außerplanmäßige Abschreibungen wieder “rückgängig” machen. Wenn beispielsweise eine Maschine durch einen Defekt außerordentlich abgeschrieben wurde, dann sich aber der Defekt unerwartet wieder beheben lässt, führt man eine Wertaufholung durch.

Steuern

Die als Aufwand zu buchenden Steuern, sind die betrieblichen Steuern. Dazu gehören die Verbrauchssteuern, wie die Mineralölsteuer  und Verkehrsteuern, wie die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer. Außerdem können Sie hier die Gewerbesteuer als eine rechtsformunabhängige Ertragsteuer berücksichtigen. Hier nicht als Aufwand zu buchen sind die Umsatzsteuer und einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer.

Zinsergebnis

Der Zinsaufwand beschreibt den betrieblichen Aufwand für gezahlte Fremdkapital-Zinsen. Analog dazu steht dem Zinsaufwand der Zinsertrag gegenüber. Außerdem werden hier die Nebenkosten des Geldverkehrs eingetragen. Eigenkapital starke Unternehmen haben dementsprechend weniger Zinsaufwand als Eigenkapital schwache Unternehmen. Der Zinsertrag beschreibt den betrieblichen Ertrag durch Zinsen einer Geldanlage. Zinsen unterscheiden sich nach der Art der Zinsen (Festzinsen, variable Zinsen, vereinnahmte Verzugszinsen) und nach den Schuldnern (Bankzinsen, Anleihezinsen, Gesellschafterverbindlichkeiten).Tilgungen werden hier nicht eingetragen, sie sind kein betrieblicher Aufwand.

Sonstige betriebliche Erlöse

Der Begriff “sonstige betriebliche Erlöse” umfasst alle Erträge, die nicht zu den Umsatzerlösen zählen. Die hierunter fallenden Posten können unternehmensindividuell unterschiedlich sein, wobei typische Beispiele der Verkauf von Maschinen oder der private Eigenanteil betrieblicher PKW sind. Auch Gewinne aus Währungsumrechnungen werden hier aufgeführt.

 

Außerordentliche Aufwand und Ertrag

Außerordentliche, d.h. seltene oder untypische Positionen, die nichts mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit zu tun haben, gehören zu dieser Kategorie. Außerordentliche Aufwendungen können beispielsweise Brände oder Betrugsfälle und Umweltkatastrophen sein. Außerordentliche Erträge können zum Beispiel einmalige Zuschüsse durch die öffentliche Hand sein. Auch Erträge und Aufwendungen von Beteiligungen gehören in das Außergewöhnliche Ergebnis. Seit 2016 muss diese Position nicht mehr in der Gewinn und Verlustrechnung explizit ausgewiesen sein. Für die Bewertung müssen die einzelnen Beträge jedoch herausgerechnet werden.

 

Ertragsteuern

Ertragsteuern sind Steuern, die auf den Gewinn des Unternehmens gezahlt werden. Es gibt drei verschiedene Arten von Ertragsteuern:
– die Einkommensteuer, welche von natürlichen Personen
– die Körperschaftsteuer, die von Kapitalgesellschaften (z.B. AG oder GmbH)
– und Gewerbesteuer, die von Gewerbebetrieben

gezahlt werden muss.

Die Gewerbesteuer ist aus bewertungstechnischen Gründen schon in den Steuern oben enthalten.
 

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis dieser Gewinn- und Verlustrechnung. Er ist der Betrag, der (ggf. nach Abzug von Rücklagen) für die Eigenkapitalgeber oder für Investitionen im Unternehmen zur Verfügung steht.

Außerdem ist er auch ein wichtiger Bestandteil für die Berechnung von Performance-Kennzahlen, wie zum Beispiel die Eigenkapitalrentabilität. Für die Bewertung im KMUrechner ist diese Zahl nicht die richtige Gewinngröße, weil sie individuelle Faktoren berücksichtigt, die bei einem anderen Inhaber möglicher Weise nicht zutreffen. Lesen Sie hierzu auch den folgenden Punkt: individuelle Korrekturfaktoren.

Individuelle Korrekturfaktoren

Das Betriebsergebnis muss möglicher Weise korrigiert werden. Lesen Sie hierzu doch einmal links den Kasten „Gewusst wie“. Eine Korrektur individueller Positionen ist für die Bewertung sehr wichtig, wenn ein betriebswirtschaftlich „richtiger“ Wert bestimmt werden soll. Dieser ist nämlich unabhängig von persönlichen und rechtsformspezifischen Besonderheiten. Der KMUrechner gibt Ihnen nachfolgend bereits einige Positionen vor.

Geschäftsführergehalt / Unternehmerlohn

Bei Kapitalgesellschaften (wie einer AG oder GmbH) gehört das Geschäftsführergehalt zu den Personalaufwendungen und kann dort gewinnmindernd verbucht werden. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (wie OHG, KG etc.) wird der Unternehmerlohn nicht als Personalaufwand verbucht, sondern der Unternehmer entnimmt einen angemessenen Anteil (vorweg) vom erwirtschafteten Gewinn. Für die Bewertung ist es wichtig ein angemessenes (also nicht zu niedriges oder zu hohes) Geschäftsführergehalt einzuplanen. Der Unternehmerlohn muss ebenfalls dem entsprechen, was einem (externen) Geschäftsführer für diese Stelle gezahlt würde. Das hängt natürlich von der Branche und der Größe des Unternehmens ab. Informationen hierzu finden Sie z.B. hier: https://www.gehalt.de/

Im KMUrechner geben Sie bitte das Bruttojahresgehalt ein. Das ist der Gesamtbetrag vor dem Abzug des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherung. Die Sozialabgaben werden hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Im Gegensatz zum Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers werden beim Arbeitgeberbrutto auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers einkalkuliert. Das Arbeitgeberbrutto ist für das Unternehmen die entscheidende Größe bei der Personalkostenplanung. Daher addiert der KMURechner 25 % zum Bruttogehalt für den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bzw. eine adäquate private Absicherung bei Beitragsfreiheit.

Der Unternehmerlohn muss korrigiert werden, wenn zu viel (oder zu wenig) im Vergleich zu einem angestellten Geschäftsführer verbucht wird. In Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist eine Verbuchung des Unternehmerlohns nicht zulässig – hier muss also das gesamte Arbeitgeberbrutto als Korrekturwert eingegeben werden.

 

Pachten und Mieten

Gegebenenfalls müssen auch Pachten und Mieten korrigiert werden. Analog zum Geschäftsführergehalt kann zu viel oder zu wenig bezahlt worden sein, je nach Rechtsform taucht gar keine Miete in der Gewinn- und Verlustrechnung auf, wenn Grund und Boden im Besitz des Unternehmers sind. Bitte beachten Sie auch hier: Wird zu wenig Miete verbucht, muss der Korrekturbetrag mit – eingegeben werden, da dieser den Gewinn verringert.

Aufwendungen für nicht betriebsnotwendiges Vermögen / nicht betriebsnotwendige Liquidität

Aufwendungen und Erträge für Vermögensgegenstände, die zum Unternehmen gehörten, aber nicht notwendig für den operativen Betrieb sind, bleiben bei der Bewertung außen vor. Dazu gehören z.B. Aufwendungen für die betriebliche Segeljacht oder die Grundsteuer auf nicht betrieblich genutzte Grundstücke. Auch Liquidität aus nicht ausgeschütteten Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben, ist nicht “betriebsnotwendig”, solange sie nicht für Anschaffungen für das Unternehmen (Investitionen) verwendet wird. Nur was zum zukünftigen Erfolg des Betriebs tatsächlich beiträgt, wird bei der Ertragswertmethode berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge, die nicht betriebsnotwendig, aber im Jahresabschluss enthalten sind, müssen daher bei den Korrekturfaktoren eliminiert, fehlende Beträge addiert werden.

 

Freie Felder

Möglicher Weise fallen Ihnen weitere Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung ein, die nur bei der bisherigen Struktur bestehen. Diese sollten Sie entsprechend korrigieren. Denken Sie auch hier daran: alles was den Gewinn erhöht hat ein positives Vorzeichen (hier: gar keines), alles was ihn verringert, müssen Sie mit einem Minus eingeben. 

 

Produkt- und Leistungsrisiken

Von Leistungsrisiken spricht man beispielsweise bei einem Maschinenausfall oder Lieferschwierigkeiten. Solche Risiken stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserstellung und den damit eingesetzten Ressourcen. Produktrisiken wirken sich unmittelbar auf die Erstellung des Produktes aus, z.B. auf die Produktqualität oder fehlende Zukunftsfähigkeit eines Produktes. Zusammengefasst werden hier Risiken aus der Unternehmensumwelt berücksichtigt, die einen Einfluss auf die innerbetriebliche Leistungserstellung haben. Die Struktur der Risiken sind an das in der Marketingpraxis häufig verwendeten PESTEL-Framework nach Francis Aguilar angelehnt (Political, Environmental, Social, Technological, Economic, Legal).

Markt- und Wettbewerbsrisiken

Die Gewinnerwartung eines Unternehmens und damit sein Wert sind insbesondere abhängig von Marktfaktoren. Markt- und Wettbewerbsrisiken umfassen Risiken, die die Marktattraktivität und die Wettbewerbsintensität betreffen.

Je attraktiver die Branche, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gewinnmargen sinken. Auch das Wachstum innerhalb einer Branche kann sich auf die Wettbewerbsintensität auswirken. Bei langsamen Branchenwachstum, werden Unternehmen, die expandieren wollen, um Marktanteile kämpfen, wohingegen bei schnell wachsenden Branchen alle Unternehmen ihre Ergebnisse verbessern, wenn sie nur mit dem Branchendurchschnitt mithalten. Das Risiko des Eintritts neuer Anbieter hängt u.a. von den Markteintrittsbarrieren (wie z.B. hoher Kapitalbedarf, Marke, Patente und Lizenzen) ab.

Neben den Mitbewerbern spielt auch der Beschaffungsmarkt eine wichtige Rolle für den Unternehmenserfolg. Je geringer die eigene Fertigungstiefe ist, desto wichtiger ist es, die Lieferanten im Auge zu behalten. Kann das Unternehmen seine wesentlichen Waren nur von nur einem Lieferanten beziehen, ist diese Abhängigkeit gefährlich. Das Risiko kann durch Rahmenverträge und Festpreisvereinbarungen abgemildert werden. Abnehmer können ebenso wie Lieferanten ein Risikofaktor werden, wenn sie die Preise drücken, höhere Qualität oder bessere Leistung ohne Ausgleich verlangen. Wenn nur wenige Abnehmer einen großen Anteil am Gesamtumsatz des Unternehmens haben, kann der Wegfall eines Abnehmers erhebliche Folgen für das Unternehmen haben. Langfristige Abrufverträge mit festen Preisvereinbarungen sichern den Unternehmen hingegen die Dauer und Abnahmemenge für einen längeren Zeitraum. 

 

Geschäftsrisiken

Das operative Geschäft beschreibt die Kerntätigkeit des Unternehmens. Geschäftsrisiken entstehen also durch den Erstellungsprozess von Gütern oder Dienstleistungen, Beschaffung oder Absatz. Auch die Unsicherheit bezüglich der Qualifikation von Mitarbeitern ist ein Risiko in dieser Kategorie. Risiken in der Produktion entstehen hauptsächlich aufgrund von Fehlverhalten und/oder Mängel in den Systemen, die dann die Prozessabläufe stören. Beschaffungsrisiken entstehen, wenn benötigte Produktionsfaktoren nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden oder Risiken in der Lieferung oder Lagerung auftreten. Ähnlich verhält es sich mit den Absatzrisiken, die daraus entstehen können, dass die Produkte oder Dienstleistungen nicht planmäßig verkauft werden können, weil sie z.B. während des Transports beschädigt werden.  Aber auch andere Themen wie der demografische Wandel stellen Risiken dar. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen Unternehmen eine altersgemischte Belegschaft, um Wissens-und Erfahrungstransfer von Alt zu Jung zu gewährleisten.

 

Finanzielle Risiken

Finanzielle Risiken ergeben sich aus der Finanzmittelausstattung des Unternehmens und seinen Aktivitäten zur Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit, resultierend aus anderen Unternehmensrisiken, steigt in Abhängigkeit geringer liquider Mittel.  Entsprechend ist unter solchen Bedingungen ein Risikoaufschlag im Rahmen der Unternehmensbewertung gerechtfertigt.

Verfügt das Unternehmen nicht über genügend freie Mittel oder hat es z.B. durch eine schlechte Eigenkapitalquote keine Möglichkeit weiteres Fremdkapital aufzunehmen, so verschärft dies die Risikoposition des Unternehmens bis hin zur Insolvenzgefahr. In solchen Fällen sind entweder Gewinnthesaurierungen vorzunehmen oder Kapitalerhöhungen zu realisieren.

Der Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann bei unzureichender Liquidität ebenfalls das Unternehmen gefährden. Bonitätsprüfungen oder Sicherheiten wie Bürgschaften, Eigentumsvorbehalte oder Versicherungen dienen als Maßnahmen zur Sicherung der Forderungen. Bei international tätigen Unternehmen müssen auch Länderrisiken beachtet werden.

Ein aussagefähiges Controlling, Finanzreserven und stabile Finanzmärkte tragen dazu bei, diese Risiken gering zu halten.

Risiken durch Inhaberabhängigkeit

Kleine und mittlere Unternehmen sind oft Inhaber geführt. Neben den strategischen Entscheidungen übernimmt der Inhaber auch ausführende Tätigkeiten. Technisches Know-How, Spezialwissen oder besondere Eigenschaften des Inhabers können so einen wesentlichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg haben, wie besondere Beziehungen zu leitenden Angestellten, Behörden oder der Politik. Daher sind Abhängigkeiten des Unternehmens von Führungspersonen risikoerhöhend zu berücksichtigen.

Scheidet der bisherige Inhaber aus, ist auch zu überprüfen inwieweit die Ertragsfähigkeit des Unternehmens durch die besondere Beziehung des bisherigen Unternehmers zu wichtigen Kunden und Lieferanten geprägt ist. So können beispielsweise besondere Beschaffungskonditionen oder auch die guten Kontakte zur Hausbank durch die persönlichen Beziehungen des Alt-Inhabers geprägt sein. Ein Käufer wird nicht bereit sein, für Erfolgsbeiträge zu bezahlen, die bei ihm nicht zu erwarten sind. Eine hohe Inhaberabhängigkeit kann beispielsweise durch eine längere Übergangsphase reduziert werden. Auch dem Inhaber nahestehende Schlüsselpersonen beeinflussen die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Gibt es hingegen eine erkennbare Nachwuchsförderung und ist spezielles Wissen dokumentiert und damit auf andere übertragbar, sinken die Risiken.

Individuelle Kaufpreisvorstellungen – Intrapersonale Aspekte

Intrapersonale Aspekte beziehen sich auf die subjektiven Gefühle und Vorstellungen von Unternehmern und Unternehmerinnen. Persönliche Charaktereigenschaften und individuelle Empfindungen eines Unternehmers prägen die Kaufpreisvorstellungen unabhängig vom berechneten Ertragswert. Beispiele sind die Selbstverwirklichung durch unternehmerisches Handeln, Stolz auf die unternehmerischen Erfolge oder das Unternehmen als zentraler Lebensinhalt.

Individuelle Kaufpreisvorstellungen – Unternehmensbezogene Aspekte

Auch unternehmensbezogene Aspekte prägen die Kaufpreisvorstellungen eines Verkäufers oder einer Verkäuferin. Beispielsweise können der Wunsch nach Macht und Prestige im Unternehmen oder die Bewahrung der eigenen Werte im Unternehmen die Kaufpreisvorstellungen unabhängig vom Ertragswert beeinflussen.

Individuelle Kaufpreisvorstellungen – Interpersonelle Aspekte

Interpersonelle Aspekte zwischen Verkäufer und Käufer beeinflussen die Kaufpreisvorstellungen unabhängig vom errechneten Ertragswert. So können das Vertrauen zu einem potenziellen Nachfolger oder einer Nachfolgerin oder ähnliche Vorstellungen zur Unternehmenszukunft sich auf die Preisvorstellung auswirken. Dabei könnten auch die Vorstellungen zum zukünftigen Geschäftsmodell von Käufer und Verkäufer eine Rolle spielen.

Individuelle Kaufpreisvorstellungen – Familienbezogene Aspekte

Familienbezogene Aspekte beziehen sich auf die Einstellungen, Erwartungen und Wünsche der Familie des Verkäufers. Wesentlich für Kaufpreisvorstellungen sind z.B. die emotionale Bindung der Familienmitglieder an das Unternehmen oder der Wunsch, dass das Unternehmen in Familienhand bleibt.

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